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UKW

UKW - Funkbetriebszeugnisse SRC und UBI:

Unterschieden werden das amtliche SRC- Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate) für den Seefunk und das ebenfalls amtliche UBI (UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk). Beide Funkbetriebszeugnisse können sowohl getrennt voneinander als auch “in einem Rutsch” bzw. an einem Prüfungsdatum erworben werden.
Wir bilden wieder ab dem 3. Quartal 2012 für den Erwerb beider amtlichen Funkbetriebszeugnisse aus.

SRC (Short Range Certificate)

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate/ SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es berechtigt zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) sowie am UKW- Sprechfunk auf See.

Pflichtschein: Im Gegensatz zu früher reicht es nicht mehr aus, dass an Bord eines Sportfahrzeuges “irgendein Crewmitglied” die Funklizenz hat.

Sofern die Yacht über eine UKW- Anlage verfügt, muss der Skipper zwingend das SRC haben.

Anders als im Binnenfunk- Bereich, wo lediglich erst die Inbetriebnahme der Anlage das UBI als Lizenz fordert, reicht es in Küstengewässern aus, eine Anlage “mitzuführen”. Dann - nochmal - muss der Skipper über das SRC verfügen.

Ein englisches Funkzertifikat, oft rasch an einem Tag beim Vercharterer absolviert, reicht nicht aus. Das Patent wird nicht nur in Deutschland nicht anerkannt. Im schlimmsten Fall wird sich der Skipper, der sich auf ein solches Dokument verlässt, wegen so genannter “Schwarzfunkerei” verantworten müssen.

Zulassung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Passbild, Antrag, Kopie des Personalausweises

Prüfung:

  • Theorieprüfung Aus einem Fragenkatalog von 275 Fragen muss ein Fragebogen (von 10 möglichen Fragebögen) mit 30 Fragen beantwortet werden.
  • Aufnahme einer (von 27) Not-/ Dringlichkeits-/ oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache und Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche
  • Abgabe einer (von 27) Not-/ Dringlichkeits-/ oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach Übersetzung aus dem Deutschen unter Anwendung des so genannten “NATO - Alphabetes” sowie der allgemein üblichen Redewendungen und Abkürzungen
  • Praktische Prüfung: Bedienung und Verkehrsabwicklung an zwei miteinander verbundenen UKW- DSC- Seefunkanlagen in englischer Sprache
  • Prüfungsabnahme/ Details: pa-bremen.de; der Prüfungsausschuss Bremen nimmt ggf. auch eine Prüfung in Hannover ab

Persönliche Anmerkung:

UKW- Funk
ist im Küstenbereich mit das einzige Mittel , um sich im Notfall verständlich machen zu können. Auf See gibt es keine Handymasten. Kein CB- Funk. Aber UKW. Und selbst in unmittelbarer Küstennähe gibt´s - wenn überhaupt - allenfalls nur schwaches Netz. Von daher macht der UKW- Schein schon einmal Sinn.

Drei Dinge können einen vom Scheinerwerb zunächst abhalten: Die Bedienung der Technik, insbesondere die des DSC- Controllers, die 27 Meldungen - und natürlich die englische Sprache.

Sie sollen hier nicht mit der Königin bei einem Tässchen Tee in eine geschliffene Konversation eintreten und mit belanglosem small- talk brillieren, sondern bekannte und eingeübte Seefunk- Texte absetzen, nachdem Sie sprachlich fit gemacht worden sind.

Die Vokabeln sind bekannt und erlernbar, die abzusetzenden Funk- Sprüche vorher besprochen, ebenfalls bekannt, und somit zuhause trainierbar.

Und das Funkgerät ist kleiner als Sie. Das können Sie sogar mit der entsprechenden Software auf ihrem heimatlichen PC zu Trainingszwecken simulieren

Ihr Handy haben Sie doch auch im Griff, oder? Um nichts anderes geht es hier...

UBI (UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Das UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein international gültiges Funkzeugnis Es gilt auf Binnenwasserstrassen Zone 1-4. Also z.B. auf allen Binnenschifffahrtsstrassen oder in Holland z.B. auch auf dem Ijsselmeer oder der Waddenzee.

Zulassung:

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Passbild, Antrag, Kopie des Personalausweises

Prüfung:

  • Theorieprüfung Aus einem Fragenkatalog von 198 Fragen muss ein Fragebogen (von 12 möglichen Fragebögen) mit 34 Fragen beantwortet werden.
  • Aufnahme einer Not-/ Dringlichkeits-/ oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache
  • Abgabe einer Not-/ Dringlichkeits-/ oder Sicherheitsmeldung in deutscher Sprache
  • Praktische Prüfung: Bedienung und Verkehrsabwicklung mit einer UKW Binnenschifffahrtsfunkanlage
  • Prüfender Verband: Entweder der Prüfungsausschuss Hannover (Einzelprüfung UBI, oder Erweiterung einer bestehenden Lizenz [Zusatzprüfung UBI]) oder der Prüfungsausschuss Bremen (prüft in Bremen, Hannover oder Göttingen; Näheres und Details zru Prüfung siehe pa-Bremen.de)

Info´s amtlicher Sportboot- führerschein Binnen

 

Info´s amtlicher Sportboot- führerschein See

 

Info´s UKW- Lizenzen SRC/ UBI

 

Info´s Pyro- Schein (FKN Seenot- Signalmittel

Koter

Impressum: Horst H. Wosnek, Heekweg 48, 48161 Münster, 0177-8970822
mailto skipper@hannover-yachting.de
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Wir haben schon Kleineren für Weniger Betonschuhe verpasst. Capiche?