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Amtlicher Sportbootführerschein See - Grundsätzliches:
Der amtliche Sportbootführerschein See ist der einzige, gesetzlich vorgeschriebene
Pflicht- Führerschein für das Führen von Booten auf Küstengewässern oder der hohen See, wenn ein Motor mitgeführt wird, der eine Leistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) hat
Paradoxerweise gilt:
Kein Motor an Bord, kein Führerschein nötig! Der Erwerb der entsprechenden Lizenzen wird von uns jedoch weiter ausdrücklich empfohlen!
Eine UKW- Lizenz (SRC) ist für den Skipper
Pflichtlizenz, sofern die Yacht über eine UKW- Anlage verfügt. Näheres siehe unter “UKW”.
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