Das “Kleingedruckte” - Zwölf Punkte, die uns wichtig sind, damit Sie und wir gut miteinander auskommen!
Sie können mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Schwimmhilfe schwimmen
. Wenn nicht, tragen Sie eine ohnmachtssichere und geprüfte Rettungsweste, sobald wir uns am oder auf dem Wasser befinden. Und Sie zeigen uns das auch rechtzeitig
an, damit wir Ihnen eine adäquate Weste besorgen können.
Ihre Kursgebühr begleichen Sie bis zum Kursbeginn. Erst dann geht´s zur
Prüfung und in den Kurs. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt alles Lehr- und Lernmaterial unser Eigentum.
Alle unsere Angebote sind freibleibend und gelten bis zum 01. Juli 2012
Die Prüfungen obliegen hinsichtlich der Gebühren, den Terminen sowie der Durchführung ausschliesslich den
prüfenden Wassersportverbänden DMYV/DSV. Alle Angaben dazu machen wir nach besten Kräften und Gewissen, jedoch ausschliesslich unter Vorbehalt.
Alle Preise beinhalten die Prüfungsgebühr für eine einmalige Prüfungsteilnahme. Fallen Sie durch, so oft sie wollen
, aber dann zahlen Sie´s selber!
Prüfungsanmeldung - Sie sind für sich und Ihre Unterlagen verantwortlich! Liegen Ihre
Prüfungsunterlagen bis zu 14 Tagen vor der Prüfung nicht bei uns oder beim prüfenden Verband vor, so können Sie erst wieder an der nächsten Prüfung teilnehmen. Etwaige Kosten gem. VerwKostG des
prüfenden Verbandes werden dann von Ihnen getragen.
Wer beim Pyro- Kurs grob fahrlässig auch mit den Darstellungs- bzw. Simulationskörpern hantiert, kann sofort
vom Kurs ausgeschlossen werden. Alle bereits geleisteten Gebühren/ Kosten etc. verfallen dann, eine Rückforderung ist ausgeschlossen. Denn wir wollen Skipper ausbilden, die mit Seenot-
Signalmitteln auf pyrotechnischer Basis verantwortungsvoll umgehen.
Ein Kurs kommt zustande, wenn sich mehr als fünf - also 5 - Teilnehmer für diesen Kurs verbindlich
angemeldet haben. Sind zuwenig Anmeldungen eingegangen, so behalten wir uns das Recht vor, uns vom Vertrag zu lösen und bereits geleistete Beträge zurückzugewähren. Oder wir bieten Ihnen einen
späteren Kurstermin - im Einvernehmen mit Ihnen - an.
Leistungen Dritter erfolgen zu deren Konditionen und Haftungsmodalitäten.
Auch das kommt vor: Sie haben sich angemeldet und müssen sich aber vor Kursbeginn vom Vertrag
lösen. Sie werdenn verstehen, dass wir in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von € 25 fordern müssen.
Wir übernehmen keine Garantien für das Bestehen oder Nichtbestehen einer Prüfung!
Von einer teilweisen oder gänzlichen Unwirksamkeit einer unserer oben stehenden Bedingungen bleiben
die anderen Vereinbarungen unberührt. Im Zweifelsfall ist eine gesetzliche Regelung zu finden, die dem ursprünglich Gewolltem nahekommt. Der Gerichtsstand ist Münster.